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Beschluss des Landesparteitages vom 2. Mai 2017

02.05.2017
A 38 - Pädagogische Begleitung der Jugendbeiräte sichern
Die Arbeit in den Jugendbeiräten muss standardmäßig von einer qualifizierten Fachkraft pädagogisch begleitet werden, die für ihre Arbeit entsprechend entlohnt wird. Die Finanzierung muss durch den Senat gesichert und darf nicht auf die Stadtteilbeiräte übertragen werden.