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Beschluss des Landesvorstandes vom 01.11.2020

01.11.2020

Staatliche Hilfe in der Corona-Krise

 

Bund und Land haben schnell und mit einem quantitativ angemessenen Rahmen auf die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie reagiert. Nichts desto trotz müssen die staatlichen Hilfen weiterentwickelt und auf die Bedarfe von Beschäftigten aber auch von Unternehmen geschärft werden. Schon vor der Krise befanden wir uns in einer Phase der sozial-ökologischen Transformation. Die Corona-Krise hat daran nichts geändert, sondern bestimmte Entwicklungen eher beschleunigt. Dabei ist für uns klar: Umweltschutz und Beschäftigungsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Soziale und ökologische Industriepolitik:

Dies gilt auch für die Industrie im Lande Bremen: Klimaschutz geht nur mit der
Industrie – nicht gegen sie.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören, neben Investitionen in Forschung und Entwicklung, insbesondere die Förderung des sozial-ökologischen, langfristig klimaneutralen Umbaus der Industrieproduktion. Hierzu bietet sich ein kluger Mix aus öffentlichen Beteiligungen und der Förderung privater Investitionen durch strategische Abschreibungsmöglichkeiten an. Der Ausbau erneuerbarer Energien und  Wärmepumpenförderungen sind notwendige Strukturmaßnahmen, um den Bremer Industriestandort langfristig klimaneutral aufzustellen und energieintensiven Betrieben, wie der Bremer Stahlproduktion, eine Perspektive zu bieten. Dabei brauchen wir insbesondere eine breit angelegte Wasserstoffstrategie des Landes Bremen.

In der Zwischenzeit sollten alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen – insbesondere im Bereich der Logistik – vorgenommen werden. Hierzu muss der Senat Kooperationen zwischen Expert*innen in unserem Bundesland initiieren und begleiten als Erweiterung der Branchendialoge. Beispielhaft könnte eine kurzfristige technische Umrüstung von Dieselmotoren im Schienen- und Schiffsverkehr in Zusammenarbeit mit den Motorenexpert*innen im Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn sein.

Hinzu kommen Infrastrukturmaßnahmen wie etwa die Verdichtung und der Ausbau von Gewerbeflächen, deren bessere Anbindung an den ÖPNV und der Ausbau von Ladestationen für E-Autos im Land Bremen sowie einer langfristigen Kapazitätserweiterung des Bremischen Stromnetzes, um das gleichzeitige Laden von E-Autos in großer Zahl sicherzustellen.

Dies geschieht auch zur Unterstützung der Produktion im Bremer Mercedes-Werk und der daran anknüpfenden Wertschöpfungsketten.

Beschäftigungssicherung und Tarifbindung in der Krise stärken:

Bei der Weiterentwicklung unserer Wirtschaft müssen Arbeitsbedingungen und Tarifbindung eine größere Rolle spielen. Dies sollte bei der Wirtschaftsförderung gelten aber auch bei der Unterstützung in der Krise: Wer betriebsbedingte Kündigungen nicht ausschließt, erhält schon jetzt keine Unterstützung bei der Kurzarbeit. Dies und das Unterbleiben von Bonuszahlungen für das Management und Dividenden an Aktionäre soll grundsätzlich gelten bei der Annahme staatlicher Unterstützung in der Krise.

Die Krise zu bewältigen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe:

Der Landesvorstand wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten einen Antrag zum Bundesparteitag zu stellen, der folgende Forderungen und Positionen beinhaltet:

Die Kurzarbeit ist erneut zu einem krisenpolitischen Vorzeige-Instrument geworden. Die beschlossene Aufstockung sowie die Verlängerung auf 24 Monate sind wichtige und richtige Weiterentwicklungen gewesen. Allerdings ist noch mehr nötig: es wird eine nach Einkommen gestaffelte Aufstockung ab dem ersten Monat Kurzarbeit benötigt: je niedriger die Entgelt-Höhe, desto höher die Aufstockung auf bis zu 90 % des monatlichen Grundentgelts. Es muss geprüft werden, inwiefern eine Unterstützung durch die Unternehmen verbindlich eingeführt werden kann, mindestens in der Höhe der Einsparungen der Sozialabgaben.

Damit die Arbeitslosenversicherung das erweiterte Sicherheitsversprechen in der Krise und die gleichzeitig notwendigen Qualifizierungen für Beschäftigte und Arbeitslose gewährleisten kann, bedarf es einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur. So übernimmt die Arbeitslosenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dazu zählen unter anderem die Berufs- und Studienberatung junger Menschen, Ausgaben für Übergangsmaßnahmen von der Schule in den Beruf, Ausgaben für die Förderung von Berufsrückkehr und Wiedereinstieg beispielsweise nach Familienphasen und die Förderung anderer Nichtleistungsbeziehenden. Diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem sollte ein nicht zurückzuzahlender regelgebundener Bundeszuschuss eingeführt werden, der die Finanzierungsbasis der Arbeitslosenversicherung in Konjunkturabschwüngen stabilisiert. Ein solcher Mechanismus würde die finanziellen Folgen von Wirtschaftskrisen und Konjunkturabschwüngen nicht einseitig den Beitragszahlern aufbürden, sondern einen solidarischen Lastenausgleich zwischen Beitrags- und Steuerzahlern begründen. Ein in diesem Sinne weiterentwickeltes, paritätisches, solidarisches und verlässliches Finanzierungssystem ist die Grundlage dafür, dass die Arbeitslosenversicherung in der Krise umfassen wirken und präventiv den (digitalen) Strukturwandel gestalten kann. Zudem ist eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I auf 24 Monate dringend erforderlich, um die sozialen Folgen durch Arbeitsplatzverlust abzumildern und ein Anwachsen der Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.

Zur Finanzierung der durch die Krise entstandenen Kosten muss sowohl eine Vermögensabgabe als auch eine einkommensorientierte Kapitalertragssteuer eingeführt werden. Der Zoll muss aufgestockt werden, um entsprechende Kontrolle durchführen zu können. Geltendes Recht muss auch durchgesetzt werden können.